In vielen Fällen beteiligt sich der Staat an den Investitionskosten für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sowie für Wärmepumpen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Angebote und Möglichkeiten.
Förderung für Wärmepumpen
Der Staat vergibt eine attraktive Förderung für die Wärmepumpe in Form von Zuschüssen, Steuererleichterungen und Krediten. Zuständig für die Vergabe sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Wärmepumpen-Förderung des BAFA
Das BAFA fördert Wärmepumpen, die zum Beheizen von Räumen genutzt werden. Ebenso ist es möglich, die Förderung für eine Wärmepumpe zu beantragen, die sowohl für Raumwärme als auch für Trinkwarmwasser sorgt. Förderfähig sind:
- Luft-Wasser-Wärmepumpen,
- Wasser-Wasser-Wärmepumpen,
- Sole-Wasser-Wärmepumpen,
- Luft-Luft-Wärmepumpen,
- Gaswärmepumpen sowie
- Sonderformen wie Direktverdampfung, Abwärmenutzung und solarunterstützte oder solare Wärmepumpensysteme.
Damit Sie eine BAFA-Förderung für die Luftwärmepumpe oder eine andere Wärmepumpe erhalten, muss diese eine Mindesteffizienz aufweisen, die durch einen unabhängigen Prüfbericht belegt werden kann. Zudem müssen Sie mindestens einen Wärmemengenzähler und einen Stromzähler einbauen, einen hydraulischen Abgleich durchführen und die Heizkurve an Ihr Gebäude anpassen lassen. Bei einer Wärmepumpe mit neuer Erdsondenbohrung benötigen Sie außerdem eine verschuldensunabhängige Versicherung gegen unvorhersehbare Sachschäden und eine Zertifizierung der Bohrfirma gemäß DVGW.
Der Zuschuss für die Wärmepumpe beträgt 25 Prozent der gesamten Anschaffungssumme einschließlich Umfeldmaßnahmen. Weitere zehn Prozent erhalten Sie, wenn Sie eine fossil betriebene Heizung stilllegen. Zudem gibt es einen Bonus von fünf Prozent für besonders effiziente Wärmepumpenmodelle. Die Höchstinvestitionsgrenze für Wohngebäude wurde auf 60.000 Euro festgelegt.
Tilgungszuschuss von der KfW
Eine KfW-Förderung für die Wärmepumpe als solche gibt es nicht. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert jedoch den Neubau oder die Komplettsanierung von Altbauten nach energieeffizienten Kriterien. In diesem Rahmen ist auch die Wärmepumpe in der Förderung inbegriffen.
Von der KfW erhalten Sie keinen Zuschuss für Kauf und Einbau, sondern einen Zuschuss zur Tilgung eines Darlehens. Sie können also nur von einer Förderung profitieren, wenn Sie bei der KfW einen Kredit für die Baumaßnahme aufnehmen.
Um die Förderung zu bekommen, müssen Sie den Standard "Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse / QNG-Siegel" einhalten. Der Kredit kann höchstens 120.000 Euro betragen. Bei einem Tilgungszuschuss von fünf Prozent würden Sie somit maximal 6.000 erhalten.
Förderung für Solarthermie
Für eine Förderung von Solarzellen und Solaranlagen sind das BAFA und die KfW ebenfalls die richtigen Ansprechpartner.
Solaranlagen-Förderung durch den BAFA
Im Rahmen des Förderprogramms "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Programmteil Einzelmaßnahmen" erhalten Sie vom BAFA 25 Prozent Zuschuss für die Solaranlage. Förderfähig sind Anschaffungs- und Installationskosten bis maximal 60.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr (insgesamt höchstens 600.000 Euro je Wohngebäude). Nehmen Sie die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten in Anspruch, werden die Kosten dafür zur Hälfte erstattet.
Für die staatliche Solarförderung durch das BAFA gelten folgende Voraussetzungen:
- Es muss sich um ein Bestandsgebäude handeln.
- Die Solarthermieanlage muss sich auf demselben Grundstück befinden wie das mit Solarwärme versorgte Gebäude.
- Die Kollektoren müssen förderfähig sein.
- Die Solaranlage dient der Warmwasserbereitung und/oder der Heizungsunterstützung.
- Das Brutto-Investitionsvolumen beziffert sich auf mindestens 2.000 Euro.
Die Höhe der Solarförderung in 2022 beträgt 25 Prozent. Für das Gesamtpaket aus Öl- oder Gas-Hybridheizung gibt es keine Förderung mehr. Auch der Heizungsaustauschbonus für die alte Öl- oder Gasheizung entfällt. Entscheiden Sie sich jedoch für einen Komplettaustausch Ihres alten Gas- oder Öl-Heizsystems gegen eine Kombination aus Wärmepumpe oder Pelletheizung und Solarthermie, beträgt die Solaranlagen-Förderung für 2022 30 bzw. 35 Prozent.
Indirekte Förderung der Solaranlage über die KfW
Eine spezielle Solarförderung gibt es bei der KfW nicht. Diese bezuschusst jedoch im Rahmen der Förderprogramme "BEG WG" und "BEG NWG" auf ganzheitliche Energiekonzepte ausgelegte Effizienzhäuser. Sie können also von einer Subvention für die Solaranlage profitieren, wenn Sie diese im Zuge folgender Bauvorhaben installieren:
- Neubau als Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse,
- energetische Modernisierung eines Bestandsgebäudes zum Effizienzhaus 85, 70, 55 oder 40,
- Modernisierungsvorhaben an denkmalgeschützten Gebäuden.
Förderung für Photovoltaik
Die Photovoltaik-Förderung wird vom Staat etwas stiefmütterlich behandelt. Eine Solarförderung für den Privathaushalt durch den BAFA ist grundsätzlich nur möglich, wenn Sie die Photovoltaik-Anlage ausschließlich zur Wärmeerzeugung nutzen. Zwar bieten einige Städte und Gemeinden eine eigene Solarförderung für Gewerbe und Privat an. Die Fördermittel sind jedoch begrenzt und die Nachfrage groß.
Sofern Sie einen Teil Ihres selbsterzeugten Solarstroms in das öffentliche Netz einspeisen, unterstützt die KfW Photovoltaik-Anlagen mit dem Programm "Erneuerbare Energien 270". Folgende Anträge können Sie stellen:
- Installation einer PV-Anlage.
- Installation einer Solaranlage mit Speicher.
- Nachrüsten eines Stromspeichers.
Zudem sorgen folgende Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz ab Januar 2023 dafür, dass die Stromgewinnung aus Sonnenenergie für private Haushalte wieder interessanter wird.
- Die 70-Prozent-Deckelung entfällt. Somit ist ab 2023 die maximale Erzeugung möglich.
- Vom Netzbetreiber angemietete Erzeugungszähler können ausgebaut werden. Das vereinfacht die Abrechnung beim Stromverkauf.
- Eignet sich Ihr Hausdach nachweislich nicht für eine Solar-Installation, erhalten Sie die Fördervergütung künftig auch, wenn Sie die Anlage (bis max. 20 kWp) stattdessen im Garten aufbauen.
- Die Einspeisevergütung für Anlagen von bis zu 10 kWp steigt auf 8,2 Cent pro kWh.
Bei Solimpeks erfahren Sie mehr
Gern informiert Sie unser Unternehmen in Hannover in einem persönlichen Beratungsgespräch eingehender über den Zuschuss zu Wärmepumpe und Solarthermie oder zu den Neuerungen, die ab Januar für die Photovoltaik gelten. Setzen Sie sich bei diesbezüglichen Fragen gern mit uns in Verbindung.