Solarkollektoren Garantiebedingungen
10-Jahres-Garantie für Serie Wunder
Mit einem Solimpeks Solar System haben Sie sich für ein ausgezeichnetes Produkt in einer Qualität, die höchsten Ansprüchen
gerecht wird, entschieden. Hochwertige Materialien und eine solide Verarbeitung garantieren auf lange Zeit einen optimalen
Solarertrag. Zahlreiche nationale und internationale Zertifizierungen (u. a. Solar Keymark) belegen die Top-Qualität unserer
Solarkollektoren hinsichtlich Wirkungsgrad und Verarbeitung.
Als Zeichen des Vertrauens in diese Qualität gewährt die Solimpeks Solarenergie GmbH. eine Produktgarantie für alle Solarkollektoren der Wunder Serie zu nachfolgenden Bedingungen:
10-Jahres-Garantie über
▪ Dichtheit des Kollektors gegen Regenwasser
▪ Funktionalität und Dichtheit des Absorbers
▪ Dichtheit der hydraulischen Verbindungen innerhalb des Kollektorfeldes
Inbetriebnahme, Wartungen und Reparaturen dürfen nur von einem qualifizierten Heizungsfachbetrieb durchgeführt werden.
Voraussetzungen für diese Garantiezusage sind
▪ korrekte Installation und Inbetriebnahme
▪ sachgemäßer Betrieb
▪ Einhaltung der empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Wartungsintervalle gemäß der Montage- und Betriebsanleitung von Solimeks.
Die Solaranlage ist einmal im Jahr zu warten. Je nach Anlagenbedingungen kann auch eine häufigere Wartung notwendig sein.
Solimpeks empfiehlt einen Wartungsvertrag, um eine regelmäßige Prüfung sicherzustellen.
Die Garantiezusage gilt insbesondere nicht, wenn der Anspruch auf einen oder mehrere der nachfolgenden Gründe zurückzuführen ist:
▪ Nichtbeachten der Montage- und Betriebsanleitung
▪ Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
▪ Betrieb mit nicht funktionsfähigen Sicherheits- oder Schutzeinrichtungen
▪ Weiterbenutzung trotz Auftreten eines Mangels
▪ Unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme, Bedienung, Reparaturen und Wartung
▪ Eigenmächtige Veränderung am Gerät
▪ Einbau von Zusatzkomponenten, die nicht für den Betrieb des Solarsystems vorgesehen sind
▪ Keine Verwendung von Solimpeks Originalteilen oder des Original Solimpeks Wärmeträgers Soliliquid
▪ Nicht geeignete Medien
▪ Mängel in den Versorgungsleitungen
▪ Glasbruch
▪ Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen
▪ Beeinträchtigungen, die durch Ursachen entstanden sind, die außerhalb des Einflussbereiches von Solimpeks liegen. Diese sind u.
a. Einflüsse höherer Gewalt oder infolge von Umwelteinflüssen oder Naturgewalten (wie Erdbeben, Blitzschlag, Schneeschäden,
Frosteinwirkung etc.) und andere unvorhersehbare Umstände (wie Fremdeinwirkung infolge von Arbeiten an Gebäuden/
Grundstücken) oder durch Einwirkung von dritten Personen (Diebstahl, Vandalismus) oder von Tieren.
Die Garantiezeit von 10 Jahren beginnt ab dem Datum der Installation durch den Heizungsfachbetrieb.
Sie beträgt jedoch längstens 11 Jahre ab Herstelldatum des Kollektors.
Ein Garantiefall ist Solimpeks in der Garantiezeit unverzüglich, spätestens aber binnen 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich
anzuzeigen. Zugleich ist Solimpeks die Rechnung des Heizungsfachbetriebes, der die Anlage eingebaut hat und aus der das
Installationsdatum ersichtlich ist sowie die jährlichen Wartungsnachweise eines Heizungsfachbetriebs, vorzulegen.
Diese sind der Solimpeks Solarenergie GmbH vollständig zur Verfügung zu stellen, ansonsten erlischt der Garantieanspruch.
Tritt ein Garantiefall ein, werden die erforderlichen Arbeiten durch den Solimpeks Werkskundendienst oder durch einen
Heizungsfachbetrieb kostenlos durchgeführt. Dabei liegt es im Ermessen von Solimpeks, ob die defekten Teile repariert oder
ausgetauscht werden. Erbrachte Garantieleistungen führen in keinem Fall zu einer Verlängerung der Garantiezeit.
Der Anspruchsteller hat im Garantiefall auf seine Kosten die Voraussetzungen für eine ungehinderte Durchführung des
Kundendiensteinsatzes zum vereinbarten Termin zu schaffen. Der Kollektor muss leicht zugänglich sein; gegebenenfalls durch
Bereitstellung eines Gerüsts, einer Leiter oder anderer Hilfsmittel.
Die Solimpeks Lieferungs- und Zahlungsbedingungen – insbesondere die Ziffern 8. Sachmängel und 9. Haftung sowie die gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt und werden durch diese Garantiezusage ergänzt.